Bei uns können die folgenden Führerscheinklassen, für Auto, Motorrad und Anhänger, erworben werden.
Daneben bieten wir auch verschiedene Fahrtrainingsstunden und Wiederauffrischung, in Theorie und Praxis. Alle PKW und Motorradklassen können auch als Automatik absolviert werden.
Du besitzt einen Führerschein, bist jedoch lange Zeit nicht gefahren oder du nimmst zwar am Straßenverkehr teil, fühlst dich beim fahren aber unsicher? Wir bieten dir zum Einen die Teilnahme an Theoriekursen, um auf dem aktuellen Stand der Straßenverkehrsordnung zu sein. Und natürlich praktische Trainingsfahrstunden, mit unseren erfahrenen Fahrlehrern, um künftig wieder sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.
Du fährst bislang nur kleine oder PKW mittlerer Größe mit deiner Führerscheinklasse B, willst oder sollst nun jedoch größere Fahrzeuge bewegen (z.B. aus beruflichen Gründen)? Mit unserem „Bulli“, einem allradgetriebenen VW T6, bieten dir unsere Fahrlehrer die Möglichkeit Trainingsstunden auf einem großen Fahrzeug zu absolvieren. Dank des Automatikgetriebes, kannst du dich bei den Trainingsfahrten zunächst einmal voll und ganz auf das handling eines solch großen Fahrzeugs konzentrieren.
Du besitzt bereits einen Führerschein mit dem du Anhänger bewegen darfst (z.B. die Klasse BE), bist jedoch seit der Fahrschule oder seit langer Zeit nicht wieder mit einem Anhänger gefahren? Damit deine erste Anhängerfahrt seit langem sicher verläuft und du auch beim rangieren mit dem Anhänger eine gute Figur machst, bieten wir dir die Möglichkeit bei uns Trainingsstunden unter Anleitung unserer Fahrausbilder zu machen.
Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76: Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Beinhaltet: AM
Beinhaltet: A1, A2
direkter Erwerb
ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
A80
der Motorradführerschein A80 ist eine Sonderregelung der Klasse A in Deutschland. Er erlaubt dir ab 21 Jahren, direkt die Ausbildung und Prüfung für die offene Motorradklasse A zu machen. Bis zum 24. Geburtstag darfst du aber nur Motorräder der Klasse A2 (max. 35 kW / 48 PS) fahren. Danach entfällt die Beschränkung automatisch – ohne neue Prüfung oder Fahrschule.
ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.