Unsere Angebote und Führerscheinklassen

Bei uns können die folgenden Führerscheinklassen, für Auto, Motorrad und Anhänger, erworben werden.

Daneben bieten wir auch verschiedene Fahrtrainingsstunden und Wiederauffrischung, in Theorie und Praxis.
Alle PKW und Motorradklassen können auch als Automatik absolviert werden.

Fahrtrainingsstunden und Praxisauffrischung

Auffrischung für Führerscheininhaber ohne Fahrpraxis

Du besitzt einen Führerschein, bist jedoch lange Zeit nicht gefahren oder du nimmst zwar am Straßenverkehr teil, fühlst dich beim fahren aber unsicher?
Wir bieten dir zum Einen die Teilnahme an Theoriekursen, um auf dem aktuellen Stand der Straßenverkehrsordnung zu sein. Und natürlich praktische Trainingsfahrstunden, mit unseren erfahrenen Fahrlehrern, um künftig wieder sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Kleinbus-Trainingsstunden

Du fährst bislang nur kleine oder PKW mittlerer Größe mit deiner Führerscheinklasse B, willst oder sollst nun jedoch größere Fahrzeuge bewegen (z.B. aus beruflichen Gründen)?

Mit unserem „Bulli“, einem allradgetriebenen VW T6, bieten dir unsere Fahrlehrer die Möglichkeit Trainingsstunden auf einem großen Fahrzeug zu absolvieren. Dank des Automatikgetriebes, kannst du dich bei den Trainingsfahrten zunächst einmal voll und ganz auf das handling eines solch großen Fahrzeugs konzentrieren.

Anhänger-Trainingsstunden

Du besitzt bereits einen Führerschein mit dem du Anhänger bewegen darfst (z.B. die Klasse BE), bist jedoch seit der Fahrschule oder seit langer Zeit nicht wieder mit einem Anhänger gefahren?
Damit deine erste Anhängerfahrt seit langem sicher verläuft und du auch beim rangieren mit dem Anhänger eine gute Figur machst, bieten wir dir die Möglichkeit bei uns Trainingsstunden unter Anleitung unserer Fahrausbilder zu machen.

PKW-Führerscheinklassen

Klasse B – wie Autoführerschein
  • direkter Erwerb
  • Beinhaltet: AM, L
  • ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • ab 18 Jahre
  • Keine Befristung der Besitzdauer
  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Klasse BE – wie Auto mit Anhänger
  • nur mit Klasse B
  • ab 18 Jahre
  • Keine Befristung der Besitzdauer
  • Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

Motorrad-Führerscheinklassen

Klasse AM – wie Moped (Mokick)
  • Beinhaltet: keine weiteren Klassen
  • direkter Erwerb
  • ab 16 Jahre
  • Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

    Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76:
    Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Klasse A – wie Motorrad
  • Beinhaltet: A1,A2
  • direkter Erwerb
  • ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
  • ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
  • ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
  • Keine Befristung der Besitzdauer
  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
Klasse A1 – wie Leichtkraftrad bis 125 ccm
  • Beinhaltet: AM
  • direkter Erwerb
  • ab 16 Jahre
  • Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
    Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
Klasse A2 – wie Leichtkraftrad
  • Beinhaltet: A1, AM
  • direkter Erwerb
  • ab 18 Jahre
  • Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.